citygutschein ul/nu
Tolles Geschenk für viele Anlässe
SCHENKEN MACHT SPASS!
... die Suche nach dem richtigen Geschenk oft weniger. Dafür gibt es eine einfache Lösung. Den citygutschein ulm/neu-ulm. Ob Computerbedarf, Lieblingsspielzeug, Blumen, Bücher, Schlemmerabend, Mode, Kosmetik, Schmuck, schöne Accessoires für das Zuhause oder Apothekenbedarf, die vielen Akzeptanzstellen in ganz Ulm und Neu-Ulm lassen kaum einen Geschenkwunsch unerfüllt. Sie können in Ulm und Neu-Ulm aus über 50 Millionen Produkten und Dienstleistungen auswählen. Deshalb ist der citygutschein ulm/neu-ulm bei den Beschenkten so beliebt. In über 400 Geschäften der Innenstadt, im Blautalcenter, in der Glacis Galerie, bei Media Markt und im BAUHAUS sowie in vielen gastronomischen Betrieben kann der Gutschein eingelöst werden. Gut, dass auch immer mehr Unternehmen den citygutschein ulm/neu-ulm als ideales Mitarbeitergeschenk entdecken.
Folgende Geschäfte verkaufen den CITY GUTSCHEIN:
ULM
Hauptstelle Neue Straße (Standort)
Geschäftsstelle Rosengasse (Standort)
Geschäftsstelle Hirschstraße (Standort)
Stadthaus am Münsterplatz (Standort)
Informationsschalter im EG
Blaubeurerstraße 95 (Standort)
Münsterplatz 7 (Standort)
Donautal Ulm (Standort)
Frauenstraße (Standort)
KlosterHof 49 / Söflingen (Standort)
NEU-ULM
Gartenstraße 20
Bahnhofstraße 1/3
Ludwigsstraße 1
- Apotheke A4 (Standort)
Augsburgerstraße 4
BLAUSTEIN
Ulmer Straße 57
Der Arbeitgeber Geschenkgutschein
2012 besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Zusatzentlohnung bieten können. Mit dem neu entwickelten Arbeitgeber Geschenkgutschein der Ulmer und Neu-Ulmer City können die Arbeitsmotivation im Unternehmen deutlich gesteigert und Personalkosten reduziert werden. So kann innerbetriebliches Engagement mit einer vollen Leistungsanerkennung ohne steuerliche Abzüge und Sozialversicherungsabgaben honoriert werden.
Zu Beginn des Jahres 2012 veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung, dass künftig Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachlohn in Form von Gutscheinen ausbezahlen dürfen (§ 8 EStG).
Dabei gilt eine Steuerfreigrenze von bis zu 44 € mtl. pro Mitarbeiter, d.h. ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern Sachgutscheine bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat ausgeben. Für diese Zahlung mittels Sachgutscheinen – z.B. als Bonus, Prämie oder Geschenk – sind keine Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.
Beispiel:
Bei einer Lohnzahlung (z.B. Bonus + Prämie) von bspw. 100 € müssen dagegen 60 € als Steuer und Sozialabgaben entrichtet werden, damit der Mitarbeiter 40 € netto erhält. Mit dem Ulmer und Neu-Ulmer Arbeitgeber Geschenkgutschein sparen Unternehmen ca. 60 € pro Mitarbeiter an Personalkosten.
Aus über 50 Millionen Geschenkideen wählen
Der Ulmer und Neu-Ulmer Arbeitgeber Geschenkgutschein funktioniert nach demselben Prinzip wie der bekannte citygutschein ulm/neu-ulm und kann in über 400 Geschäften der Innenstadt und Blaubeurer Straße sowie in vielen Restaurants und Hotels eingelöst werden. Ob Computerbedarf, Lieblingsspielzeug, Sportgeräte, Blumen, Bücher, Schlemmerabend, Mode, Kosmetik, Schmuck, schöne Accessoires für das Zuhause oder Apothekenbedarf, die vielen Akzeptanzstellen in ganz Ulm und Neu-Ulm lassen kaum einen Geschenkwunsch unerfüllt.
So lassen sich Mitarbeiterzufriedenheit und Servicequalität steigern
Ob als Bonus, als Dankeschön für besondere Leistungen, zum Geburtstag, zum Mitarbeiterjubiläumoder als Weihnachtsgeschenk.
Mit dem Ulmer und Neu-Ulmer Arbeitgeber Geschenkgutschein können Unternehmer nicht nur die Arbeitsmotivation im Unternehmen deutlich steigern, sondern gleichzeitig auch deutlich Personalkosten reduzieren.
Bestellungen oder weitere Fragen können wie gewohnt an das Ulmer City Marketing gerichtet werden.
Quelle Bilder: bildwerk89